1. Präambel
Diese Hausordnung regelt das Verhalten im Schulgebäude und auf dem Grundstück, um ein störfreies Lernen und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu ermöglichen. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Sachverhalt des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu erhalten und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten sicherzustellen. Das Hausrecht hat die Schulleiterin bzw. von ihr beauftragte Personen.
2. Zeitenregelung
Termine mit der Schulleitung, dem Sekretariat und den Lehrkräften sind vorher telefonisch zu vereinbaren. Der Unterricht beginnt in der Regel um 8:15 Uhr und endet um 14:05 Uhr.
Übersicht: Hort Schule Sekretariat 6:00 – 7:45 Uhr 7:45 – 14:45 Uhr 7:30 – 14:30 Uhr
2.1 Verhalten vor Unterrichtsbeginn
Alle Schüler erscheinen rechtzeitig, jedoch nicht früher als 30 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde.
Das Schulgebäude wird um 8:00 Uhr betreten (Ausnahme 0. Std. um 7:00 Uhr)
2.2 Der Unterricht
SchülerInnen betreten ohne Elternbegleitung das Schulgebäude (Ausnahme 1. Klasse in den ersten 4 Wochen). Die SchülerInnen bringen alle benötigten Unterrichtsmaterialien mit. Im Unterricht verhalten sich die SchülerInnen diszipliniert und folgen strikt den Anweisungen der Lehrkräfte. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der „Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen“ (Schulgesetz Abschnitt 4 $ 63 und $ 64) und der gültigen Verwaltungsvorschriften geahndet. Während des Unterrichts ist das Essen, Trinken und Kaugummikauen untersagt. Ein Verlassen des Unterrichtsraumes ist nur in sehr dringenden Fällen erlaubt. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, benachrichtigt ein Schüler (Schülersprecher) die Schulleitung. Bis zum Erscheinen einer Lehrkraft verhält sich die Klasse ruhig vor bzw. im Unterrichtsraum.
2.3 Verhalten nach Unterrichtsschluss
Nach Beendigung des Unterrichts verlassen alle SchülerInnen umgehend das Schulgebäude. Das Spielen auf dem Schulgrundstück außerhalb der Unterrichtszeit ist ausdrücklich verboten (mit Ausnahme der Hortkinder) SchülerInnen, die eine AG besuchen, melden sich umgehend bei ihrem AG – Leiter.
3. Pausenregelung
Die großen Pausen dienen der Entspannung zwischen den Unterrichtseinheiten, die kleinen Pausen ausschließlich dem Raumwechsel bzw. der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Während der Pausen verhalten sich die SchülerInnen so, dass niemandem Schaden und Schmerz zugefügt wird. Hilfsbereitschaft, Freundlichkeit und Rücksichtsnahme sind notwendig für eine gute Lernatmosphäre.
4. Nutzung der Verkehrsflächen
Fluchtwege dürfen nicht mit Mobiliar oder Ausstellungsgegenständen zugestellt werden. In den Fluren und sonstigen Verkehrsflächen können Lernecken, Kommunikationsbereiche und Ausstellungen eingerichtet werden, wenn Fluchtwege nicht eingeengt werden. Für Aushänge sind dafür vorgesehene Flächen zu nutzen. Sie bedürfen der Zustimmung durch die Schulleitung. Mappen auf dem Schulhof werden nur auf der dafür gekennzeichneten Fläche abgestellt.
5. Notfälle / Feueralarm
Der Sanitätsraum, die Werkstatträume und die Sporthallen sind mit Erste-Hilfe-Kästen ausgestattet. Im Notfall wird sofort über das Sekretariat oder das Notfalltelefon im Kopierraum Hilfe angefordert.
Das Verhalten bei Feueralarm richtet sich nach den in den Fluren ausgehängten Fluchtwegplänen und der Brandschutzordnung. In jedem Alarmfall verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude und finden sich auf dem Sammelplatz (Schulhof oder Turnhalle) ein. Näheres regelt die Alarm- und Brandschutzordnung.
6. Regelung der Aufsichten
Vom Eintreffen der SchülerInnen auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn bis zum Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss sind die Aufsichten durch Lehrkräfte im aushängenden Aufsichtsplan geregelt. Die Lehreraufsicht wird durch die Schülerinnen der Klassenstufe 6 unterstützt. Den Anweisungen aller Aufsicht führenden Personen ist unbedingt Folge zu leisten.
7. Besucher der Schule
Gäste und Besucher sind in unserer Schule herzlich willkommen. Sie werden gebeten, sich nach vorheriger Terminabsprache im Sekretariat anzumelden.
Eichenweg 43, 14913 Jüterbog; Tel.: 03372 / 420 415; Fax: 03372 / ; e-mail: s103196(at)schulen.brandenburg.de
Auch Eltern, Großeltern und andere Verwandte unserer SchülerInnen sind Gäste unserer Schule. Ein Betreten des Schulhofes und des Schulgebäudes sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Ausnahmen sind die Eltern der Lernanfänger in den ersten 4 Wochen eines Schuljahres.
8. Allgemeine Grundsätze
Während der gesamten Unterrichtszeit sowie in den Pausen dürfen SchülerInnen das Schulgelände nicht ohne Genehmigung des Lehrers verlassen. Auf Sauberkeit und Ordnung in den Räumen ist zu achten.
Nach der letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Raum die Stühle hochgestellt. In der Schule gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Dennoch anfallender Abfall wird in den entsprechenden Behältern gesammelt.
Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht Rauchverbot. Das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken oder anderen Rauschmitteln ist auf dem Schulgelände verboten. Feuerwerkskörper, Waffen (wie Messer) oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Das Spielen um Geld ist verboten.
Mit Schuleigentum sowie dem Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern ist schonend und pfleglich umzugehen. Mutwillige oder grob fahrlässige Sachbeschädigungen werden den Eltern mitgeteilt und ggf. in Rechnung gestellt. Auf persönliche Sachen und Gegenstände ist zu achten. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben bzw. in der Sammelablage (unterer Flur) abgelegt.
In die Schule sind nur Sachen mitzubringen, die zum Schulgebrauch bestimmt sind.
Auf das Mitbringen von Wertsachen, wie MP3-Player, Spielkonsolen oder wertvollem Schmuck sind zu verzichten.