Hausordnung

Präambel

Diese Hausordnung regelt das Verhalten aller Personen im Schulgebäude und auf dem Grundstück, um ein angenehmes und störfreies Lernen, Lehren und Arbeiten, aber auch ein vielseitiges und anregendes Schulleben zu gewährleisten. Darüber hinaus soll sie auch dazu beitragen, Unfälle zu vermeiden, den Erhalt des Gebäudes und seiner Einrichtungen zu sichern und eine sinnvolle Nutzung der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Das Hausrecht hat die Schulleiterin bzw. die von ihr beauftragten Personen.

Die Präambel ist Teil der Hausordnung.

Unser Miteinander 

1.1 Allgemein

Wir behandeln unsere Mitmenschen so, wie wir selbst behandelt werden möchten. Das bedeutet:

  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander und helfen uns gegenseitig.
  • Wir gehen respektvoll, höflich und freundlich miteinander um.
  • Jeder hat das Recht, seine Meinung frei und in Ruhe zu äußern.
  • Wir tragen unsere Konflikte gewaltfrei und fair aus und suchen uns ggfs. Hilfe bei den Lehrkräften, Horterziehern, Streitschlichtern, Schülersprechern und/oder der Schulsozialarbeiterin.
  • Wir achten fremdes Eigentum.
  • Wir halten Ordnung in unseren Garderoben, unseren Spinden und in unseren Klassenräumen. Jeder ist für seinen Arbeitsplatz und seine Ablagen selbst verantwortlich.
  • Wir gehen langsam und leise durch das Schulhaus, damit wir niemanden stören oder gefährden.

1.2 Verhalten im Unterricht

  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Wir bereiten uns in den 5-Minuten-Pausen auf den nächsten Unterricht vor.
  • Wir behandeln unsere Arbeitsmaterialien pfleglich und haben alle nötigen Arbeitsmaterialien ordentlich und vollständig auf dem Tisch.
  • Wir erledigen pünktlich, sauber und gewissenhaft unsere Hausaufgaben.
  • Wir befolgen unsere Klassenregeln. 

1.3 Verhalten in den Pausen

  • Wir nutzen die 5-Minuten-Pausen zur Vorbereitung auf die nächste Stunde und verlassen den Klassenraum nur bei einem Raumwechsel, zum Gang auf die Toilette oder zum Spind.
  • Wenn es klingelt, begeben wir uns unverzüglich zum Unterricht und trödeln nicht.
  • Wir gehen sparsam mit allen Ressourcen um und verschwenden sie nicht.
  • Wir spielen mit den Bällen nur auf den dafür vorgesehenen Flächen (siehe Plan Schulhof). Im Schulhaus halten wir die Bälle stets fest in der Hand.

 

  • Zeitenregelung

Termine mit der Schulleitung, dem Sekretariat und den Lehrkräften sind vorher telefonisch oder per Mail zu vereinbaren. Der Unterricht beginnt um 08:15 Uhr (Ausnahme: 0. Stunde beginnt um 07:20 Uhr) und endet um 14:05 Uhr.

Hort

Schule

Sekretariat

06:00 – 8:00 Uhr

07:45 – 14:05 Uhr

Mo - Do  07:00 – 14:00 Uhr

Fr           07:00 – 13:00 Uhr

14:00 – 17:00 Uhr

anschließend AG-Besuche

 

In den Ferien:

06:00 – 17:00 Uhr

 

 

 

2.1 Verhalten vor Unterrichtsbeginn

Schüler betreten ohne Elternbegleitung das Schulgebäude (Ausnahme 1. Klasse in den ersten 4 Wochen) über den Weg durch das Haupttor (Ausnahme: Bus-Kinder). Alle Schüler erscheinen spätestens um 08:15 Uhr, jedoch nicht früher als 30 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde im Unterrichtsraum. Bus-Kinder begeben sich direkt vom Bus auf das Schulgelände. Der Unterrichtsraum ist um 07:45 Uhr von der unterrichtenden Lehrkraft aufzuschließen und die Schüler sind von ihr zu beaufsichtigen.

2.2 Der Unterricht

Die Schüler bringen alle benötigten Unterrichtsmaterialien mit. Im Unterricht verhalten sich die Schüler diszipliniert und folgen den Anweisungen der Lehrkräfte. Zuwiderhandlungen werden entsprechend der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (Brandenburgisches Schulgesetz § 63 und § 64 Abschnitt 4),  der gültigen Verwaltungsvorschriften und den schulinternen Maßnahmen geahndet. Während des Unterrichts ist das Essen, Trinken und Kaugummikauen untersagt. Ein Verlassen des Unterrichtsraumes ist nur in dringenden Fällen erlaubt. Ist die Lehrkraft 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen, benachrichtigt ein Schüler (Klassensprecher) die Schulleitung. Bis zum Erscheinen einer Lehrkraft verhält sich die Klasse ruhig vorm bzw. im Unterrichtsraum.

2.3 Unterrichtsschluss

Nach Beendigung des Unterrichts verlassen alle Schüler umgehend das Schulgebäude ausschließlich über das Haupttor (Ausnahme: Bus-Kinder). Das Spielen auf dem Schulgrundstück außerhalb der Unterrichtszeit ist ausdrücklich verboten (mit Ausnahme der Hortkinder). Schüler, die eine Arbeitsgemeinschaft besuchen, melden sich umgehend beim AG-Leiter.

Endet der Unterrichtstag mit einer Sportstunde, dürfen die Kinder von der Sporthalle aus den Heimweg antreten. Buskinder gehen zurück auf den Schulhof und stellen sich dort für den Bus an.

3. Pausenregelung

3.1 Hofpausen

Die Hofpausen dienen der Entspannung zwischen den Unterrichtseinheiten und dem freien Spiel. Dazu steht allen Schülern der Ausleihschuppen zur Verfügung. Alle ausgeliehenen Spielgeräte sind sorgfältig zu behandeln und rechtzeitig vor Pausenende zurückzubringen. Verantwortung für das Spielgerät übernimmt die Person, dessen Name in die Ausleihliste eingetragen wurde. Den Verleih übernimmt die Klassenstufe 5.

Der Aufenthaltsbereich des Schulhofes wird durch das Basketballfeld und die weißen Linien begrenzt.

Schließt die Hofpause an den Sportunterricht an, gehen die Schüler direkt nach dem Sport auf den Pausenhof.

Der Sportplatz ist nur in der Mittagspause für die 5. und 6. Klassen zu öffnen.

Der Verzehr von Dauerlutschern und das Tragen von Schlüsselbändern um den Hals, sind aufgrund einer erhöhten Verletzungsgefahr auf dem gesamten Schulgelände verboten.

3.2 5-Minuten-Pausen

Die kleinen Pausen dienen dem Raumwechsel bzw. der Vorbereitung auf die nächste Stunde. Während der Pausen verhalten sich die Schüler so, dass niemandem Schaden zugefügt wird.

Die Pause zwischen der ersten und zweiten Stunde dient dem gemeinsamen Einnehmen des Frühstücks im Rahmen der gesunden Schule. Dazu sollten die Lehrkräfte der ersten und zweiten Stunde je nach Klassenstufe zusätzlich Zeit am Ende bzw. Anfang der Stunde zur Verfügung stellen.

3.3 Regenpausen

Bei schlechter Witterung treten die „Regenpausen“ in Kraft. Die Schüler verbleiben in dem Raum, indem sie in der nächsten Stunde Unterricht haben. Zur Gestaltung der Pause stehen in den Klassenräumen unterschiedliche Gesellschaftsspiele und Bücher zur Verfügung.

3.4 Mittagspause

Es dürfen sich nur Schüler in der Mensa aufhalten, die ihr Mittagessen einnehmen. Alle verlassen den Tisch sauber und ordentlich (Tisch abwischen, Stühle ran stellen). Alle verhalten sich beim Essen ruhig, sodass niemand gestört wird. In der Warteschlange wird nicht vorgedrängelt und alle stellen sich ordentlich an.

4. Nutzung der Verkehrsflächen

Fluchtwege dürfen nicht mit Mobiliar oder Ausstellungsgegenständen zugestellt werden. In den Fluren und sonstigen Verkehrsflächen können Lernecken, Kommunikationsbereiche und Ausstellungen eingerichtet werden, wenn Fluchtwege nicht eingeengt werden. Für Aushänge sind dafür vorgesehene Flächen zu nutzen. Sie bedürfen der Zustimmung durch die Schulleitung. Mappen auf dem Schulhof werden nur auf der dafür gekennzeichneten Fläche bzw. im Mappenregal abgestellt.

5.  Notfälle / Feueralarm

Der Sanitätsraum, die Werkstatträume, das Lehrerzimmer, der DAZ-Raum und die Sporthalle sind mit Erste-Hilfe-Kästen ausgestattet. Im Notfall wird sofort über das Sekretariat oder das Notfalltelefon im Lehrerzimmer Hilfe angefordert.

Das Verhalten bei Feueralarm richtet sich nach den in den Fluren ausgehängten Fluchtwegplänen und der Brandschutzordnung. In jedem Alarmfall verlassen alle Personen unverzüglich das Gebäude und finden sich auf dem Sammelplatz (Schulhof – Stellplan beachten) ein. Näheres regelt die Alarm- und Brandschutzordnung.

6. Regelung der Aufsichten

Vom Eintreffen der Schüler auf dem Schulgelände vor Unterrichtsbeginn bis zum Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss sind die Aufsichten durch Lehrkräfte im aushängenden Aufsichtsplan geregelt. Die Lehreraufsicht wird durch die Schüler der der Schüleraufsicht im Schulgebäude unterstützt. Den Anweisungen der aufsichtsführenden Personen ist Folge zu leisten.

7. Besucher der Schule

Gäste und Besucher sind in unserer Schule herzlich willkommen. Sie werden gebeten, sich nach vorheriger Terminabsprache im Sekretariat anzumelden.

Eichenweg 43, 14913 Jüterbog;

Tel.: 03372 / 420 415; Fax: 03372 / 420 420 ; E-Mail: info(at)schollschule-jueterbog.de

Auch Eltern, Großeltern und andere Verwandte unserer Schüler sind Gäste unserer Schule. Ein Betreten des Schulhofes und des Schulgebäudes sollte nur in dringenden Fällen erfolgen. Ausnahmen sind die Eltern der Lernanfänger in den ersten 4 Wochen eines Schuljahres.

8. Allgemeine Grundsätze

Fahrräder werden in die dafür vorgesehenen Fahrradständer gestellt und angeschlossen. Auf dem Schulgelände ist das Fahrradfahren verboten. Das Aufhalten an den Fahrradständern ist untersagt.

Während der gesamten Unterrichtszeit sowie in den Pausen dürfen Schüler das Schulgelände nicht ohne Genehmigung der Lehrkraft verlassen. Auf Sauberkeit und Ordnung in allen Räumen und auf dem Schulhof ist gemeinsam zu achten.

Das Aufhalten in den Sanitärräumen ist untersagt. Diese sind stets ordentlich zu verlassen. Das Essen und Spielen in den Toiletten ist untersagt.

Nach der letzten Unterrichtsstunde werden im jeweiligen Raum die Stühle hochgestellt und durch die Lehrkraft alle Fenster geschlossen. In der Schule gilt das Prinzip der Müllvermeidung. Dennoch anfallender Abfall wird in den entsprechenden Behältern getrennt gesammelt.

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände besteht striktes Rauchverbot. Das Mitbringen, Anbieten und Einnehmen von alkoholischen Getränken, Energydrinks, Cola oder anderen Rauschmitteln ist auf dem Schulgelände verboten. Feuerwerkskörper, Waffen (auch Spielzeugwaffen) oder andere gefährliche Gegenstände dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden. Das Spielen um Geld ist verboten.

Mit Schuleigentum sowie dem Eigentum von Mitschülerinnen und Mitschülern ist schonend und pfleglich umzugehen. Mutwillige oder grob fahrlässige Sachbeschädigungen werden den Eltern mitgeteilt und ggf. in Rechnung gestellt. Auf persönliche Sachen und Gegenstände ist zu achten. Fundsachen werden im Sekretariat abgegeben bzw. in der Fundgrube des Hortes (unterer Flur) abgelegt.

In die Schule sind nur Sachen mitzubringen, die zum Schulgebrauch bestimmt sind.

Auf das Mitbringen von Wertsachen, wie MP3-Player, Spielkonsolen oder wertvollem Schmuck sind zu verzichten. Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

Digitale Endgeräte müssen am Schultor ausgeschaltet werden und verbleiben in der Schultasche bis das Schulgelände wieder verlassen wurde. Werden die Geräte während der Schulzeit genutzt, hat jede Lehrkraft das Recht, diese einzuziehen. Sie werden umgehend der Schulleitung übergeben und können dort nach Unterrichtsschluss von den Eltern  abgeholt werden.

 

 

30.10.2024 – 1. Überarbeitung

 

Durch Beschluss der Lehrerkonferenz und Schulkonferenz am 30.10.2024 tritt  die Hausordnung am 01.11.2024 in Kraft

 

Salvatorische Klausel

Soll­te ei­ne Be­stim­mung die­ses Ver­tra­ges un­wirk­sam sein oder wer­den, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirk­sam­keit der üb­ri­gen Be­stim­mun­gen da­von nicht be­rührt. An­stel­le der un­wirk­sa­men/nichtigen Be­stim­mung wer­den die Par­tei­en ei­ne sol­che Be­stim­mung tref­fen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Be­stim­mung beabsichtigten Zweck am nächs­ten kommt. Dies gilt auch für die Aus­fül­lung even­tu­el­ler Ver­trags­lü­cken.